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Stationäre Badekur
Im Bereich der stationären Kuren (Anschlussheilbehandlung, Heilverfahren, Sanatoriumskuren) gilt eine Eigenbeteiligung von 10.-€/Tag. Ansonsten übernehmen die Leistungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, etc.) die vollen Kosten der Kur.
Ambulante (offene) Badekur
Nachdem Ihnen Ihr Arzt (Hausarzt) die Kurbedürftigkeit attestiert hat, stellen Sie mit einem bei jeder Krankenkasse erhältlichen Formblatt Antrag auf Genehmigung einer Kur. Grundsätzlich kann eine Kur alle 3 Jahre beantragt werden. Sofern es medizinisch notwendig ist, erhalten Sie die Kur auch in kürzeren Abständen. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen sogenannten Badearztschein. Damit können Sie sich von Ihrem Badearzt in Bad Gögging die notwendigen Heilmittel (Thermal-Bewegungsbäder, Massagen, Fango, ...) in unbeschränkter Höhe verordnen lassen. Je Verordnungsvordruck / Rezept sind 10 € zu bezahlen (bei mehreren Behandlungsstätten sind diese 10 € nur einmal zu begleichen - bitte quittieren lassen). Außerdem wird meist ein Tagesgeldzuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von 8.- € bis 13.- €/Tag gewährt. Die ärztlichen Leistungen während der Kur werden zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die ärztlich verordneten Kurmittel (Bäder, Massagen, Gymnastik, usw.) übernehmen die Krankenkassen 90% der Kosten. Die Abrechnung hierfür erfolgt direkt zwischen dem Kurmittelbetrieb und der jeweiligen Krankenkasse. Sie haben lediglich 10% der Kurmittelkosten als Selbstbeteiligung aufzubringen. Sie sehen also, die ambulante (offene) Kur gibt es nach wie vor! Das heißt freie Arztwahl, freie Terminwahl und freie Wahl der Unterkunft.
Ambulante Behandlung
Für verordnete Heilmittel (Massagen, Bäder, ...) werden 90% von der Krankenkasse getragen. Ein Eigenanteil von 10% ist vom Patienten selbst zu erbringen. Bei kurortspezifischen Leistungen sind zum Teil Aufpreise zu leisten. Je Verordnungsvordruck / Rezept sind 10 € zu bezahlen.
Wirbelsäulenkompaktkur
Die Kompaktkur ist wie bei der ambulanten Badekur über den Hausarzt bei der Krankenkasse zu beantragen. Verwenden Sie das Anmeldeformular, das in unserem speziellen Kompaktkur-Prospekt enthalten ist. Die Bezuschussung durch die Krankenkasse und die von Ihnen zu leistenden Zuzahlungen entsprechen den Regelungen wie bei der ambulanten Badekur. Die Wirbelsäulen-Kompaktkur als neue ambulante Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des qualifizierten Kurangebotes von Bad Gögging. Das interdisziplinär entwickelte Kurkonzept entspricht den modernsten, wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen und ermöglicht dem Patienten einen neuen Zugang zu einem Leben ohne Rückenschmerzen. Im Gegensatz zur "offenen Badekur" erlebt der Kurgast die dreiwöchige Kompaktkur fest eingebunden in der Therapiegruppe.
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