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Erwerbstätige
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Nicht mehr Erwerbstätige
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Kurempfehlung oder Attest
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Kurverordnung
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Rentenversicherungsträger (LVA, BfA, etc. als Kostenträger)
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Krankenkasse als Kostenträger
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Vertrauensarzt
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Gutachten durch den med. Dienst (falls von der Krankenkasse gefordert)
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Bewilligung einer stationären Kur (bei Ablehnung Antrag an die Krankenkasse)
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Bewilligung ambulante Kur
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stationäre Kur
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Der Kostenträger bestimmt Kurort und Kureinrichtung
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Sie entscheiden sich mit Ihrem Arzt beispielsweise für Bad Gögging, wählen Unterkunft, Badearzt und Termin
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Kurgast und Krankenkasse wählen eine Vertragskureinrichtung, z.B. Bad Gögging
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Die Kureinrichtung teilt Ihnen den Termin mit
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Kureinrichtung teilt Ihnen den Termin mit
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Volle Kostenübernahme (Eigenbeteiligung 10.- €/Tag)*
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Bezahlt werden Badearzt, 90%* der Kurmittel und bis zu 13.- €/Tag für Unterkunft und Kurtaxe
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Volle Kostenübernahme, Eigenbeteiligung 10.- €/Tag*
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